Konkrete Absprachen zu Reformationsgedenken

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die katholische Deutsche Bischofskonferenz haben konkrete Verabredungen darüber getroffen, wie der 500. Jahrestag der Reformation im Jahr 2017 gemeinsam begangen werden soll. Dazu haben der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm und der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, einen ausführlich Briefwechsel geführt, der an diesem Montag vorgestellt wurde.

In den Briefen wird unter anderem vereinbart, am 11. März 2017 in Berlin einen gemeinsamen Versöhnungsgottesdienst zu feiern. Der Gottesdienst soll danach in den Ortsgemeinden „regional nachgefeiert“ werden können. So soll dieses ökumenische Zeichen der Versöhnung zwischen den Konfessionen Breitenwirkung entfalten. In dem Briefwechsel werden noch weitere gemeinsame Veranstaltungen verabredet, darunter auch eine gemeinsame Pilgerfahrt beider Kirchenleitungen ins Heilige Land. .

Bisher war offen geblieben, ob sich die katholische Kirche überhaupt an der Erinnerung an den Beginn der Reformation vor 500 Jahren beteiligt, da es in der jüngeren Vergangenheit mehrfach auf beiden Seiten zu Irritationen gekommen war. In seinem Brief schreibt der EKD-Ratsvorsitzende Bedford-Strohm, die evangelische Kirche beabsichtige „nicht allein alle traditionelle Polemik abzustreifen, sondern alle christlichen Kirchen und Konfessionen zum Mitfeiern einzuladen, selbst wenn sie ein anderes und kritischeres Bild von der Reformation und ihren Wirkungen haben“.

Kardinal Marx antwortet in seinem Schreiben, die katholische Bischofskonferenz sehe „in dieser Einladung einen Ausdruck verlässlicher Beziehungen“. Den evangelischen Begriff des „Reformationsjubiläums“ macht sich Marx aber nicht zu eigen, obwohl die EKD inzwischen selbst den katholischen Begriff des „Reformationsgedenkens“ aufgegriffen hat.
(kna 29.06.2015 sk)

Der Briefwechsel

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