Das heutige Ergebnis
Beim Prozess-termin am 13.8.2014 machte der vorsitzende Richter deutlich, dass sich die Kammer schwer tut, eine Entscheidung zu treffen. Soll sie die Berufung zulassen oder soll sie eine Entscheidung fällen und die Berufung zulassen? Oder ist eine gütige Einigung möglich? Wie wichtig ist uns das stehen vor dem Gebäude der Freiheitsberaubung? Oder ist eine gütige Einigung denkbar, weiter vor dem Tor des Geländes eine Mahnwache abzuhalten?
Eine einmalige Erlaubnis macht grundsätzlich den Weg für weitere Kundgebungen frei. Daran ist die Flughafengesellschaft nicht interessiert. Eine gütige Einigung ist nicht möglich. Blockiert das Gericht jetzt den Weg zu einer grundsätzlichen Entscheidung oder öffnet es den Weg hin zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes?
Diese Fragen will die Kammer beraten
und am 1. Oktober 2014 das Urteil verkündigen.
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Rundmail vom 9.8.2014 und Pressemitteilung vom 12.8.2014
Liebe Mitbetroffene unserer deutschen Gastfreundschaft gegenüber Fremden,
seit 20 Jahren lädt unsere Gruppe – Ordensleute gegen Ausgrenzung – in Berlin zu Mahnwachen vor der Abschiebehaft in Berlin-Köpenick ein. Diese Besuche vor und hinter der Mauer (um Europa) öffnen uns die Augen für die Lebenssituation von Flüchtlingen und lassen uns die Fluchtursachen besser ahnen. Die Besuche sind für uns Gottesdienste. Ein kleiner Ausschnitt – ab der 21. Minute – aus dem Film Grenzenlos hält den Ablauf fest. Mehr
Am 22. August 2012 konnten wir ein zusätzliches Abschiebegefängnis bei der Eröffnung auf dem Flughafen Berlin-Schönefeld besichtigen. Gebaut wurde es für Fluggäste aus Übersee, die keine ausreichenden Papiere von den Behörden ihres Landes oder der deutschen Botschaft vorweisen können. Sie werden auch zusammen mit ihren Kindern – im Hof steht eine Kinderrutsche – in Haft genommen. Etwa 80 Gruppen wehrten sich gegen den Bau dieses Gefängnisses, – doch wurde es lange vor Inbetriebnahme des Großflughafens eröffnet – da das dort praktizierte Verfahren einen Rechtsbruch darstellt: Ohne Beistand dürfen die Inhaftierten zwar Asyl beantragen und werden dann von der Bundespolizei befragt. Dann wird das Begehren aber in kürzester Frist abgelehnt, wie an anderen Flughäfen in Düsseldorf, Frankfurt/M, … zu beobachten ist. Dagegen dürfen die Betroffenen– vielleicht mit Hilfestellung – Widerspruch einlegen. Der ganze Vorgang soll bis zu Abschiebung in etwa 20 Tagen abgeschlossen sein. In dem kleinen Kinderspielzimmer lag bei der Eröffnung als einziges Spiel „Mensch ärgere dich nicht“.
Die Haftanstalt liegt in einem öffentlich zugänglichen „Industriegebiet“ neben dem Flughafengelände. Auf der anderen Straßenseite liegt das schon auf der Bundesstraße ausgeschilderte Cargo Center. Weiter sind hier angesiedelt: Zoll, Wetterdienst, Pflanzenkontrolle, Feuerwehr, Konferenzzentrum, Schallschutz-Bürgersprechstunde, Firmenbüros und der Flughafenverwaltung. Auf dem Gelände gilt die Straßenverkehrsordnung.
Daraufhin lud unsere Gruppe für den 3. Oktober 2012 vor der neuen Abschiebehaftanstalt zu einer Mahnwache ein. Wir wollten hinsehen, was in unserem Namen geschieht. Diesem Begehren schlossen sich die ev. und kath. Veranstalter der Interkulturellen Woche an und nahmen den Termin in ihr Programm auf. mehr
In einem Schreiben vom 5.9.2012 lehnte die Flughafengesellschaft öffentliche Versammlungen auf ihrem Privatgelände grundsätzlich ab. Der Flughafen gehört dem Bund und den Ländern Berlin und Brandenburg. Wir wandten uns an das zuständige Verwaltungsgericht in Cottbus, das die Auslegung des Versammlungsrechtes zuständig ist. Die Polizei hielt die Versammlung am 30.7.12 für nicht anmeldefähig, da sie auf Privatgrund stattfinden würde. Das Verwaltungsgericht erklärte sich aber nach längerer Beratung am 1. Oktober 2012 für nicht zuständig.
Die Mahnwache fand am 3. Oktober 2012 vor dem nun verschlossenen Tor des Industriegeländes statt. Anschließend gingen wir in das Abfertigungsgebäude des Flughafens und setzten dort in der Halle unsere Kundgebung fort. Nach einem achtjährigen Rechtsstreit hatten mutige Menschen in Frankfurt/M diese Möglichkeit erkämpft. Nach vielen verlorenen gerichtlichen Entscheidungen entschied das Bundesverfassungsgericht, wer zum Kaffee einlädt, muss die Gäste auch als politische Menschen zulassen. Seitdem können Kundgebungen nicht mehr grundsätzlich in den Terminals der Flughäfen verboten werden.
Mit Bezug auf dieses Urteil entschlossen wir uns das örtliche Gericht in Königs Wusterhausen anzurufen. Unsere Klage wurde im Namen des Volkes vom Amtsrichter am 27.8.2013 abgewiesen. Ich musste die Kosten tragen. Warum? Unser Anliegen sei unbegründet. Zwar sei das Gelände öffentlich zugänglich vielfältig und genutzt, aber der Ort habe nicht den Charakter eines Forums, also eines antiken römischen Marktplatzes … Hier gibt es keine Werbetafeln und Besucher werden nicht zum Verweilen animiert (Ein Kaffee fehlt). mehr
Die USA versteckt eines ihrer Gefängnisse, das nicht gesehen werden soll, in Cuba, wir auf privat. Diese Schlussfolgerung erschreckte uns. Dann kann jede in der Kritik stehende Institution vor der Bevölkerung auf Privat versteckt werden, selbst wenn das Gelände dem Staat gehört. Auch ein Gefängnis wird zur Privatangelegenheit einer von der Regierung eingesetzten Privatgesellschaft. Wir haben die gesellschaftliche Sprengkraft der gerichtlichen Entscheidung gespürt und mussten die nächste Instanz angerufen, das Urteil zu überprüfen. Das Landgericht in Cottbus ist dafür zuständig.
Am Mittwoch den 13. August 2014 ist im Landgericht Cottbus um 10.15 Uhr das Berufungsverfahren Herwartz ./. Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH angesetzt.
Wir hoffen auf eine aufmerksame Öffentlichkeit, viele Besucher und eine engagierte Presse
Christian Herwartz
Die nächste Mahnwache ist von uns im Rahmen der Interkulturellen Woche am 3. Oktober 2014 um 15 Uhr möglichst vor dem Gebäude der Abschiebehaft geplant. Andernfalls stehen wir vor dem Tor und warten wieder wie die Frankfurter auf einen Entscheid des Bundesgerichtes.
PS. Die Situation in vielen Ländern wird immer dramatischer. Viele Waffen aus Deutschland heizen die Konflikte zusätzlich an. Ein Beispiel ist Syrien. Ich möchte auf die Predigt von Moses Dogan aus Hamburg, Priester der Syrisch-Orthodoxen Kirche, am letzten Sonntag aufmerksam machen. hier
Pressemitteilung 12.8.2014
Sehr geehrte JournalistInnen,
für Sie möchte ich die beiliegende Mail ergänzen und meine/unsere Motive benennen, warum ich Berufung gegen das Urteil des Amtsgericht Königs Wusterhausen beim Landgericht Cottbus eingelegt haben:
Neben dem Flughafen Berlin-Brandenburg Willi Brand liegt das Abschiebegewahrsam (für Fluggäste ohne ausreichende Papiere aus Übersee) gegenüber dem großen Cargo-Center und zusammen mit vielen Dienststellen und Firmensitzen auf einem öffentlich zugänglichen Gelände. Im Blick auf auf diesen am 22. August 2012 eröffneten Neubau sollte seitdem jeweils am 3. Oktober eine Mahnwache stattfinden. Wir wollen hinsehen, wie bei uns Fremde, Menschen die oft fliehen mussten, in unserem Namen behandelt werden, so wie wir es seit 20 Jahren mit einer Mahnwache vor der Abschiebehaft in Berlin-Köpenick und seit kurzem vor dem Asylheim in Berlin Hellersdorf tun.
Wir – eine kleine Gruppe von Ordensleuten aus Berlin – suchten mit einer Mahnwache am 3. Oktober im Bündnis mit den evangelischen und katholischen Organisatoren der Interkulturellen Woche Blickkontakt zu diesem von vielen Gruppen kritisierte neue „Abschiebegefängnis“. Auch Richtergruppen haben sich an dem Protest beteiligt, da das Flughafenverfahren gegen grundlegende juristische Normen verstößt, die eine begleitete juristische Verteidigung verhindert.
Der zentrale Widerspruch meinerseits ist das Verstecken dieser gesellschaftlich kontroversen Einrichtung auf PRIVAT. Die Regierung der USA legt die kritisierten Gefängnisse ins Ausland, z.B. nach Kuba. Bei uns wird die Hoheit über das Gelände der Flughafengesellschaft übergeben. Sie unterbindet ohne Not das Versammlungsgesetz und blockiert diesen Ort hoheitlichen Handelns.
Ich halte die Kontroverse über das Flughafenverfahren für legitim. Die notwendige Diskussion sollte nicht durch solche Verbote behindert werden. Wir müssen hinsehen und die Folgen bemerken.
Auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das sogar im Flughafenterminal Kundgebungen erlaubt, haben wir vor dem Amtsrichter hingewiesen. Es wurde nicht auf diesen weit weniger den Betriebsablauf störenden Ort angewandt. Der Richter zwingt uns damit, erneut den Weg durch die Instanzen zu gehen. Es sei ein neuer Fall, da auf dem Gelände kein Forum mit Reklameschildern und einem Kaffee vorhanden sei. Es gäbe also keine ausreichende Öffentlichkeit von zufällig anwesenden Menschen. Unsere Mahnwachen wurden bisher auch ohne diese Voraussetzung von der Öffentlichkeit wahrgenommen und gewürdigt.
Jetzt hoffe ich auf das Urteil des Gerichtes, das durch den räumlichen Abstand eher die Freiheit hat, auch gegen die Flughafengesellschaft ein Urteil im Namen des Volkes zu sprechen. – Noch lieber wäre es mir, wenn das Bundesgericht um eine Auslegung ihres Urteils gebeten wird. Das würde weitere aufwendige Prozessschritte verhindern.
Und mitten in der Auseinandersetzung mit den großen Fluchtbewegungen im Zusammenhang mit unserem Wohlstandes verkaufen wir weiter in großen Mengen Waffen. Den Gewinn stecken wir ein, wollen aber die notleidenden Menschen nicht sehen. Unser Rohstoffverbrauch wirkt sich auch auf das Klima aus und vertreibt Menschen aus den Regionen, die unbewohnbar werden. Wir sind Akteure im Flüchtlingsdrama und erwarten für uns Freizügigkeit in möglichst alle Länder der Welt.
Weitere Informationen liegen bereit unter http://flughafenverfahren.wordpress.com/
Ich bin heute bis 19 Uhr erreichbar unter 030-6149251 und morgen im direkten Zusammenhang vor und nach dem Prozess auch 03057700181.
Leider habe ich keine Emailadressen der Tageszeitungen und der Redaktionen anderer öffentlicher Organe zur Hand. Wer eine Gelegenheit hat diese Pressemitteilung zu verschicken, den bitte ich darum.
Herzliche Grüße
Christian Herwartz