In diesem Artikel wird der Zusammenhang dargestellt zwischen den Straßenexerzitien und dem Engagement der Ordensleute gegen Ausgrenzung, aus deren Reihen bei den ersten offen ausgeschriebenen Exerzitien im Jahr 2000 die Begleiterinnen kamen.
Die Egalisierung der Innenstädte, Fußgängerzonen, Bahnhöfe und Flughäfen hat zu der Vorstellung geführt, Öffentlichkeit gäbe es nur dort, wo es auch Konsum gibt. Dass das nicht stimmt, zeigt das aktuelle BGH-Urteil zur Demonstration vor dem Abschiebeknast des Berliner Flughafens.
Keine Öffentlichkeit für Hässlichkeit und Elend
Unangenehme Orte wie Gefängnisse oder Flüchtlingsheime passen nicht in die egalisierten Städte, sie sind an hässlichen und unwirtlichen Orten, am Stadtrand oder in Gewerbegebieten. Auch wenn sie umzäunt oder hässlich sind, sie sind trotzdem öffentlich. Man darf sich dort verfassungsgemäß versammeln und gegen Unrecht demonstrieren. Die Demonstranten halten die Hässlichkeit aus.